- Geltungsbereich
- Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind „PIPAYA®“, Katrin Bleth, Binsenweg 20, 30952 Ronnenberg (nachfolgend „Pipaya“) und der Besteller/Kunde. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pipaya und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Pipaya nicht an. Individuell getroffene Vereinbarungen haben jedoch stets Vorrang.
- Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages mit den Kunden sind raumplanerische Leistungen wie beispielsweise Entwurf und die Planung von Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, Koordinationsleistungen und Organisation, Erstellung und Lieferung von Mobilien sowie entsprechende Ausführungs- und Designleistungen. Die vertragsspezifischen, von Pipaya zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten/Auftragsbestätigungen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.
- Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinaus gehen, bedürfen stets zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Pipaya.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des zeitlich letzten Angebotes von Pipaya in schriftlicher Form per E-Mail oder Briefpost. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift des Kunden für diesen bindend.
- Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen und/oder gewünschte Mehrleistungen stellen neue Aufträge dar, welche gesondert zu vergüten sind, sofern Pipaya hieraus ein immenser Mehraufwand erwächst (z.B. komplette Umgestaltung der Aufteilung oder Grundrissänderungen).
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Angebote von Pipaya verstehen sich freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Gemäß § 19 UStG enthält der Angebots-, Auftrags- und Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UstG.
- Die Hälfte (50%) des vereinbarten Vertragspreises ist direkt nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Erst nach Zahlungseingang startet Pipaya mit der Planung. Die restlichen 50% des vereinbarten Vertragspreises sind umgehend nach Erhalt der Planungsunterlagen fällig.
- Im Falle von Dienstleistungen, die nach Aufwand oder Stunden abgerechnet werden, ist der Rechnungsbetrag direkt, ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zu zahlen, spätestens aber nach 14 Tagen.
- Pipaya ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen i.H.v. 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleiben hiervon unberührt. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Höhe der geltend zu machenden Verzugszinsen 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.
- Mängelansprüche
- Die beschriebenen Eigenschaften gestalterischer Leistungen wie beispielsweise Designleistungen werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Eine Abnahme darf in diesem Fall nicht aus gestalterisch / künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Aus Gründen der Kulanz entscheidet Pipaya individuell, wie bei eventuellen Reklamationen vorzugehen ist.
- Inhalte und/oder Abbildungen aus von Pipaya angefertigtem oder vorgelegtem Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Anschauungsmaterial sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Abweichungen der von Pipaya erbrachten Leistungen hinsichtlich Form, Farbgebung, Material oder Gewicht von Inhalten und/oder Abbildungen stellen lediglich dann Mängel dar, soweit hierdurch vom Inhalt des erteilten Auftrages wesentlich abgewichen wird.
- Schadenersatzansprüche und Haftung
- Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Pipaya sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pipaya beruhen. Von diesem Ausschluss nicht erfasst werden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, bei denen die Voraussetzungen des § 639 BGB erfüllt sind.
- Pipaya übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt Pipaya eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte, die von Pipaya ermittelten Maße und sonstige Angaben verwenden.
- Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der zu gestaltende Räume, die Pipaya dem Kunden liefert, sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den Kunden bestimmt. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit für darauf aufbauende Leistungen wird nicht übernommen. Beauftragt der Kunde bei der Gestaltung der Räume Dritte (z.B. Handwerker), so dürfen die Maße und Angaben ohne Überprüfung den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben werden. Der Kunde muss (z. B. vor der Anfertigung individueller Einbauten) die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.
- Eigentumsvorbehalt
- Die bestellte Planung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pipaya. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung von Pipaya nicht zulässig.
- Nutzungs- und Urheberrecht
- Bei den von Pipaya im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke von Pipaya. Dem Auftraggeber ist es daher untersagt, die von Pipaya erstellten Pläne, Zeichnungen, Ansichten, Skizzen und sonstige Werke zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Nutzung, der im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, eingeräumt. Er darf die von Pipaya erstellten Werke zur Realisierung des von ihm beabsichtigten Bauvorhabens verwenden und ausführenden Unternehmen zur Kenntnis und Umsetzung überlassen. In diesem Zusammenhang hat er jedoch durch entsprechende vertragliche Abreden sicherzustellen, dass Dritte den urheberrechtlichen Schutz gewährleisten. Die Raumpiraten behalten sich unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen vor, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
- Pipaya hat das Recht, auf Ablichtungen, Abbildungen oder in Veröffentlichungen der Leistungen in geeigneter Form als Urheber genannt zu werden.
- Planungsunterlagen und Bildmaterial
- An sämtlichen Planungs- und Gestaltungsunterlagen, insbesondere Abbildungen, Bauvorlagen, Präsentationen, Projektskizzen, Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, Katalogen und sonstigen Unterlagen (nachfolgend gemeinsam: Unterlagen), die an den Kunden weitergegeben werden, behält sich Pipaya das Eigentum und sämtliche Nutzungsrechte vor, soweit diese nicht gemäß Ziffer 7 an den Kunden übertragen wurden.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Übergabe der Originale; soweit vertraglich vereinbart erhält der Kunde die Unterlagen in Abschrift oder, soweit sie in digitaler Form erstellt wurden, erhält der Kunde die Unterlagen in einem Dateiformat, das eine Veränderung der Inhalte nicht zulässt (z.B. pdf-Format).
- Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Nach einer Stornierung/Kündigung des Auftrages oder soweit eine Durchführung des Auftrages aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig erfolgt oder ein Auftragsverhältnis bereits nicht zustande kommt, ist dem Kunden eine weitere Verwendung der von Pipaya erstellten Unterlagen nicht gestattet. Der Kunde hat die Unterlagen in diesem Fall unverzüglich an Pipaya zurückzugeben. Andernfalls ist Pipaya berechtigt, dem Kunden für eine weitere Verwendung der Unterlagen/Entwürfe eine gesonderte Vergütung in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Umsetzung der von Pipaya erstellten Planung nicht durch sie erfolgt.
- Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen seitens Pipaya besteht nicht.
- Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung – Ausschluss des Widerrufsrechts
- Gem. § 312g Absatz 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Grundsätzlich besteht daher bei den mit den Raumpiraten geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht.
- Schlussbestimmungen
- Sollte eine Klausel dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Klauseln keinen Einfluss.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Januar 2025